Hier stehen die genauen Teilnahmebedingungen der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar für das Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“

 

  1. Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme am „Freunde-werben-Freunde“-Programm
  • Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige Privatperson, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und für die Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar neue Kunden wirbt.
  • Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm sind alle Mitarbeiter und Vertriebspartner der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar sowie deren Angehörige ausgeschlossen.
  • Eine Selbstwerbung (der Werber darf nicht selbst Darlehensnehmer des Neuvertrages sein) sowie eine gegenseitige Werbung sind ebenfalls ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
  1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm
  • Eine gültige Empfehlung ist nur online durch den Klick auf den „Jetzt empfehlen“- Button und dem Absenden des darauffolgenden Online-Formulars möglich. Mündliche Empfehlungen oder nachträgliche Empfehlungen ohne Verwendung des Online-Formulars werden nicht anerkannt.
  • Der Werber darf eine Empfehlungs-E-Mail nur dann verschicken, wenn der potenzielle Neukunde dem Erhalt der entsprechenden E-Mail zugestimmt hat. Andernfalls ist der Werber verantwortlich für Ansprüche Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung gegenüber der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar geltend machen. Auf ausdrücklichen Wunsch hat der Werber die Einwilligung gegenüber der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar nachzuweisen.
  1. Anspruch auf die Prämie
  • Der Prämienanspruch entsteht erst dann, wenn der geworbene Neukunde innerhalb von 60 Tagen nach Versand der Empfehlung, einen von der Immobilienwirtschaft 4.0 vermittelten rechtswirksamen Immobiliardarlehensvertrag abschließt und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist. Dem Vertrag zwischen dem, von der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar vemittelten Kreditinstitut, und dem Geworbenen muss eine Darlehenssumme von mindestens 100.000 Euro und eine Zinsbindung von mindestens 5 Jahren zugrunde liegen. Außerdem darf der Vertrag weder vom Neukunden storniert oder widerrufen werden oder vom jeweiligen Kreditinstitut abgelehnt bzw. storniert worden sein.
  • Die Empfehlung muss vor dem Vertragsabschluss des Geworbenen erfolgen. Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien vergütet werden.
  • Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Versendens einer Empfehlung.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt sobald alle Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Prämie wird in Form eines Amazon-Gutscheines an die von dem Werber hinterlegte Adresse gesendet. Eine Barauszahlung der Prämie oder eine Verrechnung mit ausstehenden Beitrags­zahlung­en ist nicht möglich.
  • Die Anzahl der Empfehlungen ist innerhalb eines Kalenderjahres auf max. 3 pro Monat beschränkt.
  1. Datenschutz

Die Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Werbers nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüberhinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Werber hat in diese eingewilligt oder die Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.

  1. Missachtung der Teilnahmebedingungen
  • Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar bleiben hiervon unberührt.
  • Die Immobilienwirtschaft 4.0 Rhein-Neckar kann die Teilnahmevoraussetzungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder ergänzen.
  • Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 01.06.2018